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   OVG Hamburg, 09.01.2004 - 1 Bs 480/03   

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https://dejure.org/2004,21025
OVG Hamburg, 09.01.2004 - 1 Bs 480/03 (https://dejure.org/2004,21025)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 09.01.2004 - 1 Bs 480/03 (https://dejure.org/2004,21025)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 09. Januar 2004 - 1 Bs 480/03 (https://dejure.org/2004,21025)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung einer beitragsfreien Erschließungsanlage gem. § 242 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB); Begriff der "vorhandenen" Straße im Sinne des preußischen Anliegerbeitragsrechtes; Notwendigkeit einer Willenskundgebung der Gemeinde bzgl. der Erhebung von ...

  • Judicialis

    PrFluchtlG § 15; ; BauGB § 242 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.1989 - 2 S 125/89

    Erschließungsbeitrag - "vorhandene Straße"

    Auszug aus OVG Hamburg, 09.01.2004 - 1 Bs 480/03
    Grundsätzlich dürfte es an einer Bestimmung zum Anbau fehlen, wenn lediglich drei Gebäude an einer 200 m langen Straße standen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 10.4.1997 - OVG Bs I 14/96; VGH Mannheim, Beschl. v. 16.5.1989 = VBlBW 1989 S. 461; Driehaus, a.a.O. § 2 Rdnr. 35).
  • OVG Hamburg, 22.07.1997 - Bs I 202/96

    Erschließungsbeitragspflicht; Anliegerbeitragsrecht; Straßen

    Auszug aus OVG Hamburg, 09.01.2004 - 1 Bs 480/03
    Nach dem früheren preußischen Anliegerbeitragsrecht war eine Straße (nur) dann eine "vorhandene" Straße, wenn sie vor Inkrafttreten des ersten wirksamen Ortsstatuts nach § 15 PrFluchtlG in ihrem damals vorhandenen Zustand mit dem Willen der Gemeinde wegen ihres insoweit für ausreichend erachteten Zustandes dem inneren Anbau und dem innerörtlichen Verkehr zu dienen bestimmt war und gedient hat (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 18.1.1988 - OVG Bf VI 13/86; Urt. v. 6.2.1989 - OVG Bf VI 69/86, Beschl. v. 10.4.1997 - OVG Bs I 14/96; Beschl. v. 22.7.1997 - OVG Bs I 202/96 = NordÖR 1998 S. 265; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 6. Aufl. 2001, § 2 Rdnr. 33).
  • OVG Hamburg, 06.02.1989 - Bf VI 69/86
    Auszug aus OVG Hamburg, 09.01.2004 - 1 Bs 480/03
    Nach dem früheren preußischen Anliegerbeitragsrecht war eine Straße (nur) dann eine "vorhandene" Straße, wenn sie vor Inkrafttreten des ersten wirksamen Ortsstatuts nach § 15 PrFluchtlG in ihrem damals vorhandenen Zustand mit dem Willen der Gemeinde wegen ihres insoweit für ausreichend erachteten Zustandes dem inneren Anbau und dem innerörtlichen Verkehr zu dienen bestimmt war und gedient hat (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 18.1.1988 - OVG Bf VI 13/86; Urt. v. 6.2.1989 - OVG Bf VI 69/86, Beschl. v. 10.4.1997 - OVG Bs I 14/96; Beschl. v. 22.7.1997 - OVG Bs I 202/96 = NordÖR 1998 S. 265; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 6. Aufl. 2001, § 2 Rdnr. 33).
  • OVG Hamburg, 18.01.1988 - Bf VI 13/86
    Auszug aus OVG Hamburg, 09.01.2004 - 1 Bs 480/03
    Nach dem früheren preußischen Anliegerbeitragsrecht war eine Straße (nur) dann eine "vorhandene" Straße, wenn sie vor Inkrafttreten des ersten wirksamen Ortsstatuts nach § 15 PrFluchtlG in ihrem damals vorhandenen Zustand mit dem Willen der Gemeinde wegen ihres insoweit für ausreichend erachteten Zustandes dem inneren Anbau und dem innerörtlichen Verkehr zu dienen bestimmt war und gedient hat (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 18.1.1988 - OVG Bf VI 13/86; Urt. v. 6.2.1989 - OVG Bf VI 69/86, Beschl. v. 10.4.1997 - OVG Bs I 14/96; Beschl. v. 22.7.1997 - OVG Bs I 202/96 = NordÖR 1998 S. 265; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 6. Aufl. 2001, § 2 Rdnr. 33).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2022 - 2 S 595/22

    Festsetzung eines Erschließungsbeitrages; vorhandene Erschließungsanlage im

    Eine vorhandene Straße im Sinne der Rechtsprechung des früheren Preußischen Oberverwaltungsgerichts zu § 15 FlG war eine Straße, die zur Zeit des Inkrafttretens des ersten aufgrund von § 15 FlG erlassenen Ortsstatuts, d. h. einer Ortssatzung über die Beitragspflicht von Straßenanliegern, mit dem Willen der Gemeinde wegen ihres insoweit für ausreichend erachteten Zustands dem inneren Anbau und dem innerörtlichen Verkehr zu dienen bestimmt war und tatsächlich gedient hat (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.04.2020 - 15 A 2241/18 - juris Rn. 8; OVG Hamburg, Beschluss vom 09.01.2004 - 1 Bs 480/03 - juris Rn. 8; VG Sigmaringen, Urteil vom 14.04.2015 - 4 K 3291/13 - juris Rn. 35).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2020 - 2 S 2349/20

    Zu den Begriffen einer vorhandenen Straße und einer geschlossenen Ortslage im

    Eine vorhandene Straße i.S.d. der Rechtsprechung des früheren Preußischen Oberverwaltungsgerichts zu § 15 FlG war eine Straße, die zur Zeit des Inkrafttretens des ersten aufgrund von § 15 FlG erlassenen Ortsstatuts mit dem Willen der Gemeinde wegen ihres insoweit für ausreichend erachteten Zustands dem inneren Anbau und dem innerörtlichen Verkehr zu dienen bestimmt war und tatsächlich gedient hat (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.04.2020 - 15 A 2241/18 - juris Rn. 8; OVG Hamburg, Beschluss vom 09.01.2004 - 1 Bs 480/03 - juris Rn. 8; VG Sigmaringen, Urteil vom 14.04.2015 - 4 K 3291/13 - juris Rn. 35).
  • OVG Hamburg, 25.01.2023 - 2 Bf 225/21

    Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung eines Straßenabschnitts

    Die Nichteinhaltung seiner Anforderungen darf regelmäßig als ein Indiz dafür angesehen werden, dass eine Straße nach dem Willen der Gemeinde noch nicht als endgültig hergestellt betrachtet worden ist (OVG Hamburg, Beschl. v. 13.2.1990, Bs VI 55/89, juris Rn. 2; Beschl. v. 9.1.2004, 1 Bs 480/03, juris Rn. 28).
  • VG Karlsruhe, 30.11.2021 - 12 K 1009/21

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen; Vorteilslage; keine vorherige

    Eine vorhandene Straße im Sinne der Rechtsprechung des früheren Preußischen Oberverwaltungsgerichts zu § 15 FlG war eine Straße, die zur Zeit des Inkrafttretens des ersten aufgrund von § 15 FlG erlassenen Ortsstatuts mit dem Willen der Gemeinde wegen ihres insoweit für ausreichend erachteten Zustands dem inneren Anbau und dem innerörtlichen Verkehr zu dienen bestimmt war und tatsächlich gedient hat (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. April 2020 - 15 A 2241/18 - juris, Rn. 8; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 9. Januar 2004 - 1 Bs 480/03 - juris, Rn. 8; VG Sigmaringen, Urteil vom 14. April 2015 - 4 K 3291/13 - juris, Rn. 35).
  • VG Düsseldorf, 20.07.2017 - 12 K 1588/15

    Vorhandene Straße, Außenbereich. Ausbauzustand, Mindestanforderungen, ländliche

    vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 9. Januar 2004 - 1 Bs 480/03 -, juris, Rn. 25ff. m.w.N.; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Auflage, § 2, Rn. 33 m.w.N.
  • VG Düsseldorf, 14.11.2019 - 12 K 5861/18

    Erschließungsbeitragsrecht

    vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 9. Januar 2004 - 1 Bs 480/03 -, juris, Rn. 25 ff. m.w.N.; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Auflage 2012, § 2 Rn. 33 m.w.N.
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